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Allgemeine Verfahren

Datenschutzverordnung

Kloster A/S hält sich an die Datenschutzverordnung, was u. a. bedeutet: Wir erfassen keine unnotwendigen Angaben über unsere Mitarbeiter, unsere Kunden oder unsere Lieferanten. Die Datenerfassung erfolgt ausschließlich zur möglichst korrekten Vertragserfüllung. Wir verwenden Ihre Daten also nicht zu Werbezwecken, und an Dritte werden überhaupt keine Daten weitergegeben. Sie sind jederzeit berechtigt, schriftlich bei uns anzufragen, welche Angaben über Sie wir gespeichert haben und welchem Zweck sie dienen. Die Daten von Bewerbern für einen Arbeitsplatz werden gelöscht, wenn die Person nicht angestellt wird.  Wir schützen Ihre Daten gegen unautorisierte Veröffentlichung und gegen Zugriff durch Unbefugte.

Verwendung von Cookies

Unsere Homepage verwendet Cookies zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit. Ihre Einstellungen werden dazu gespeichert und es wird Wissen darüber gesammelt, wie Sie und andere Besucher der Seite sich auf ihr bewegen; auf dieser Grundlage optimieren wir laufend unseren Internetauftritt, sodass Sie und andere Besucher unsere Seite genießen können. Es werden automatisch Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert, wenn Sie unsere Seite besuchen, sofern Sie dem nach dem Aufruf der Seite zugestimmt haben.

Verhaltenskodex

Die Gesetzgebung und wir

Selbstverständlich hält Kloster A/S die geltenden Gesetze ein. D. h. wir respektieren stets die Gesetze und Verordnungen, denen unser Unternehmen unterliegt. Wir gehen davon aus, dass alle Mitarbeiter die für ihre jeweilige Funktion oder Aufgabe zutreffenden Gesetze und Verordnungen kennen. 

Geschäftsbeziehungen

Kloster A/S pflegt ehrliche, offene Beziehungen zu Geschäftspartnern und Dritten, und wir erwarten dasselbe von unseren Geschäftspartnern und deren Lieferanten. Wir legen unsere Ehre darein, die von uns eingegangenen Verpflichtungen und Verträge zu respektieren und einzuhalten. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner in Übereinstimmung mit unseren oder ihren eigenen, ähnlichen Werten/Kodizes handeln.

Die Mitarbeiter

Die Mitarbeiter haben das Gesetz einzuhalten und die Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen des Unternehmens für die betreffenden Arbeitsbereiche und Aufgaben zu befolgen. Kloster A/S erwartet, dass die Mitarbeiter den Werten Ehrlichkeit, Qualität, Unternehmungsgeist und Verantwortungsbewusstsein nachstreben. Soweit weder Gesetze noch Regeln das Verhalten bestimmen, muss der einzelne Mitarbeiter seiner Vernunft folgen und Sorgfalt walten lassen. Im Zweifel sollte die betreffende Person Vorgesetzte fragen.

Schikane und Mobbing werden nicht geduldet. Kunden, Kollegen und Geschäftspartner sind respektvoll und gerecht zu behandeln.

Kloster A/S verlangt, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit ohne Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen ausführen.

Kloster A/S erwartet von den Mitarbeitern Vorsicht, wenn sie sich über Firmeninterna äußern, mündlich, schriftlich oder evtl. in den sozialen Medien. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich an die Parteien weitergegeben werden, die ein legitimes Bedürfnis haben, diese zu erfahren und autorisiert sind, die Informationen zu erhalten.
Bitte beachten: Für alles, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit erfahren, besteht Verschwiegenheitspflicht, es sei denn es handelt sich um Gegebenheiten, die ihrer Art nach Dritten mitgeteilt werden müssen.

Personalpolitik

Wir bieten gute Beschäftigungsbedingungen und ein gutes, sicheres Arbeitsumfeld. Folgende Verfahren gelten für die Phasen der Beschäftigung:

  • Rekrutierung

Wir suchen fachlich kompetente Personen, die professionell und produktiv sind und gut mit den Kollegen zusammenarbeiten können.

Alle Mitarbeiter haben die gemeinsame Verantwortung, neue Kollegen gut in das Unternehmen einzuführen, aber den Vorgesetzten obliegt die besondere Pflicht, den neuen Kollegen Inhalt, Ziel und Rahmen ihrer Stellung genau zu erklären und einen allgemeinen Einblick in die formellen und informellen Regeln, Traditionen und Routinen zu geben, die Kloster A/S prägen.

  • Im Lauf der Tätigkeit

Alle Mitarbeiter müssen die erforderlichen und relevanten Kompetenzen besitzen, um die aktuellen und zukünftigen Aufgaben zu lösen. Die Vorgesetzten haben sicherzustellen, dass diese Kompetenzen vorhanden sind, aber es ist eine gemeinsame Pflicht für Management und Mitarbeiter, für Kompetenzentwicklung zu sorgen, die sowohl den Bedürfnissen von Kloster A/S entgegenkommt, als auch der individuellen und fachlichen Entwicklung der Mitarbeiter.

  • Ende der Beschäftigung

Mit einem Führungsschwerpunkt auf langfristige strategische Planung und laufende organisatorische Anpassungen ist es das Ziel von Kloster A/S, den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Aufgrund saisonaler Schwankungen sind schnelle Anpassungen aber nicht immer zu vermeiden. In solchen Fällen ist Kloster A/S immer als Referenz bereit und wird auch nach Verbesserung der Auftragslage den betreffenden Mitarbeiter wieder ansprechen, wenn eine Wiedereinstellung sinnvoll erscheint. Es ist im Interesse von Kloster A/S, Kompetenzen nicht zu verschwenden.