Geschäftsbedingungen für Kranarbeit und Hafenumschlag
Alle Kran- und Umschlagarbeiten werden nach den Allgemeine Geschäftsbedingungen der dänischen Hafenbetriebe (Danske Havnevirksomheders Almindelige Betingelser, DHAB 2016), durchgeführt, zu denen Sie der folgende Link führt.
Die genannten Bedingungen begrenzen unsere Haftung für Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung von Gütern auf 2 SZR pro kg oder 667,67 SZR pro Kolli.
Für Verspätung wird maximal bis zur Höhe des Preises für die Auftragsausführung gehaftet. Die maximale Entschädigung pro Schadensereignis, darunter Verspätung, kann max. 25.000 SZR betragen, und da ein einziges Ereignis Verluste für mehrere Auftraggeber verursacht, ist unsere Haftung gegenüber sämtlichen Betroffenen in gewisser Weise auf 500.000 SZR begrenzt.
Forderungen gegen uns verjähren in bestimmten Fällen nach 10 Monaten. Wir haben das Pfandrecht für aktuelle und auch frühere Forderungen, und die Verzugszinsen betragen bis zu 2% pro begonnenen Monat. Aufrechnung gegen unser Guthaben ist nicht zulässig.
Der folgende Link liefert mehr Information über DHAB.
Danske Havnevirksomheders Almindelige Betingelser, DHAB 2016