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Geschäftsbedingungen für Transporte

Alle Transporte, nationale und internationale, werden gemäß CMR-Gesetz durchgeführt.

Die Haftung für Kranarbeiten fällt unter das CMR-Gesetz, siehe oben.

Bei Kranarbeiten, die nicht im Zusammenhang mit Transporten stehen, beträgt die maximale Versicherungsdeckung DKK 1.500.000,00 für für LKW-Kräne und DKK 2.500.000,00 für die Mobilkräne unserer Vorlieferanten. Die Haftung kann diese Beträge nicht übersteigen.

Die Bestimmungen des CMR-Gesetzes werden auch auf solche Transporte angewendet, für die kein Frachtbrief erstellt wurde.

Besonders weisen wir auf die Bestimmungen des CMR-Gesetzes zur Begrenzung der Haftung bei Verlust, Verschlechterung, Beschädigung und Verspätung sowie die kurze Verjährungsfrist.

Das Pfandrecht nach NSAB § 14 umfasst sowohl aktuelle als auch frühere Forderungen.

Die Aufrechnung von Frachtforderungen ist ausgeschlossen.

Der folgende Link führt zum CMR-Gesetz – Verordnung Nr. 122 vom 18.09.2015.

CMR Gesetz