Geschäftsbedingungen für Transporte
Alle Transporte, nationale und internationale, werden gemäß CMR-Gesetz durchgeführt.
Die Haftung für Kranarbeiten fällt unter das CMR-Gesetz, siehe oben.
Bei Kranarbeiten, die nicht im Zusammenhang mit Transporten stehen, beträgt die maximale Versicherungsdeckung DKK 1.500.000,00 für für LKW-Kräne und DKK 2.500.000,00 für die Mobilkräne unserer Vorlieferanten. Die Haftung kann diese Beträge nicht übersteigen.
Die Bestimmungen des CMR-Gesetzes werden auch auf solche Transporte angewendet, für die kein Frachtbrief erstellt wurde.
Besonders weisen wir auf die Bestimmungen des CMR-Gesetzes zur Begrenzung der Haftung bei Verlust, Verschlechterung, Beschädigung und Verspätung sowie die kurze Verjährungsfrist.
Das Pfandrecht nach NSAB § 14 umfasst sowohl aktuelle als auch frühere Forderungen.
Die Aufrechnung von Frachtforderungen ist ausgeschlossen.
Der folgende Link führt zum CMR-Gesetz – Verordnung Nr. 122 vom 18.09.2015.